Bundesrat will Lücke im Unfallversicherungsrecht schliessen
Wer vor dem 25. Geburtstag verunfallt und darum später erwerbsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Der Bundesrat will eine entsprechende Lücke im Versicherungsrecht schliessen. Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament.