Fokus AHV-Reform
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Menschen mit gesundheitlichen Problemen sollen möglichst im ersten Arbeitsmarkt verbleiben oder rasch wieder integriert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Es ist die erste dieser Art. Nun haben die beiden Parteien die konkrete Umsetzung beschlossen.
Die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen ist für die Arbeitgebenden ein wichtiges Anliegen, insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Arbeitskräftemangels. Deshalb sollen die Eingliederung oder Wiedereingliederung sowie der Verbleib im ersten Arbeitsmarkt verstärkt gefördert werden. Mit diesem Ziel haben der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), vertreten durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Ende 2022 eine Zusammenarbeitsvereinbarung für die Dauer von vier Jahren unterschrieben.
Die Basis für die Vereinbarung bildet die Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG), die 2022 mit der Weiterentwicklung der IV in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt den Rahmen für die Umsetzung konkreter Massnahmen auf gesamtschweizerischer oder sprachregionaler Ebene. Sie sieht vor, praxistaugliche und branchenspezifische Massnahmen auszuarbeiten und umzusetzen, die sowohl für die IV als auch für den SAV von Interesse sind. So werden den Mitgliedern des Dachverbandes geeignete Instrumente zur Verfügung gestellt, die die Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung verbessern. Der SAV hat den Verein Compasso, dessen Patronatsgeber der SAV ist, mit der Durchführung der Massnahmen beauftragt.
Im Zentrum der Massnahmen, die ab dem 1. Mai umgesetzt werden, steht die branchenspezifische Anpassung des ressourcenorientierten Eingliederungsprofils (REP). Dabei handelt es sich um ein modulares Online-Instrument, das technologisch überarbeitet und den Arbeitgebenden zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Einsatz des REP soll ein schrittweiser Wiedereinstieg nach einer krankheits- bzw. unfallbedingten Langzeitabsenz unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen ermöglicht werden. Das Instrument wird an die spezifischen Anforderungsprofile der Berufe in den beteiligten Branchen angepasst und als Mobile- sowie Webapplikation zur Verfügung gestellt. Dadurch erhalten Mitarbeitende, Arbeitgebende sowie Ärztinnen und Ärzte ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsplatzerhalt oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglichst konkret und effizient gestalten zu können. Ausserdem werden die Eingliederungsleistungen der IV wie Früherfassung, Job-Coaching oder Anpassungen am Arbeitsplatz bei den Branchen breiter bekannt gemacht. Die Umsetzung der Massnahmen werden durch das BSV und den SAV begleitet und laufend überprüft.
Verschiedene Branchen haben sich bereit erklärt, diese Massnahmen gemeinsam mit Compasso zu entwickeln und umzusetzen. Es sind dies der Arbeitgeberverband der Gebäudedienstleistungen Allpura, der Verband der Schweizer Elektrobranche EIT.swiss, der Arbeitgeber- und Berufsverband der Gebäudetechnik suissetec sowie der Verband für Hotellerie und Restauration GastroSuisse.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt in seinem Zuständigkeitsbereich dafür, dass das Sozialversicherungsnetz gepflegt und den Herausforderungen angepasst wird. Zudem ist es auf Bundesebene für die Themenfelder Familie, Kinder, Jugend und Alter, Generationenbeziehungen sowie für allgemeine sozialpolitische Fragen zuständig.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist seit 1908 die Stimme der Arbeitgeber in Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit. Er vereint als Spitzenverband der Schweizer Wirtschaft rund 90 regionale und branchenspezifische Arbeitgeberorganisationen sowie einige Einzelunternehmen. Insgesamt vertritt er über 100’000 Klein-, Mittel- und Grossunternehmen mit rund 2 Millionen Arbeitnehmenden aus allen Wirtschaftssektoren. Der SAV setzt sich für eine starke Wirtschaft und den Wohlstand der Schweiz ein. Er verfügt dabei über anerkanntes Expertenwissen insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialpolitik. Geführt wird der Verband von Direktor Roland A. Müller, präsidiert von Severin Moser.
Compasso ist das nationale Informationsportal und neutrale Netzwerk für Arbeitgebende zu Fragen der beruflichen Eingliederung und des Arbeitsplatzerhalts. Der Verein steht unter dem Patronat des Schweizerischen Arbeitgeberverbands und ist breit abgestützt. Compasso vernetzt die Arbeitgebenden mit den relevanten Systempartnern, um gemeinsam passende Instrumente zu entwickeln. Mitglieder wie Grossunternehmen, Branchen- und weitere Verbände, Sozial- und Privatversicherer bringen sich solidarisch ein. Dadurch erhalten interessierte Unternehmen – insbesondere auch KMU – kostenlos praxistaugliche Informationen und Instrumente zu ihrer Unterstützung bei der Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitenden mit Beeinträchtigungen und bei der beruflichen (Wieder-)Eingliederung.
Die AHV wird erstmals seit 25 Jahren substanziell reformiert. Alle Massnahmen und deren Folgen für Unternehmen und Angestellte im Überblick.
Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, werden die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten geregelt und die Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet. Ausserdem wird der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder angepasst. In einer zweiten Etappe wird per 1. Juli 2021 der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt werden.
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