Beschwerden gegen AHV-Abstimmung werden abgelehnt

Donnerstag, 12. Dezember 2024
Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert. Die Rechtsfolgen wären nicht überschaubar.

Das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium war sich einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei seit diesem Jahr in Kraft. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Zudem würde es ansonsten an einer Rechtsgrundlage für den höheren Mehrwertsteuersatz fehlen.

Abstimmung hat bereits zu viele Folgen nach sich gezogen

Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiter sei vor dem Hintergrund der vorliegend umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente dieses Jahr angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben würde laut Bundesgericht deshalb gegen die Aufhebung der Abstimmung sprechen.

Frage offen gelassen

Offen gelassen hat das Bundesgericht die Frage, ob es sich bei den vom Bundesrat im Abstimmungsbüchlein veröffentlichten Zahlen zu den Finanzprognosen um einen krassen Fehler handelte. Die Meinungen dazu waren im Richtergremium nicht deckungsgleich. So wurde auf der einen Seite die Auffassung vertreten, dass es sich bei den Zahlen um Prognosen gehandelt habe und diese immer mit einer gewissen Unsicherheit behaftet seien. Dies sei der Stimmbevölkerung bewusst gewesen.

Auf der anderen Seite wurde die Ansicht geäussert, dass der vom Bundesrat und der Administration veröffentlichten Zahlen eine grosse Glaubwürdigkeit entgegengebracht werden. Im Abstimmungsbüchlein sei nicht ausreichend klar dargelegt worden, dass bei den Prognosen eine gewisse Fehlermarge einkalkuliert werden müsse. Ausserdem sei das Abstimmungsergebnis zum Rentenalter mit 50.5% knapp ausgefallen.

Gewerkschaften zeigen sich enttäuscht

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich nach der einstimmigen Abweisung der Beschwerden enttäuscht gezeigt. «Frauen bleiben um ein Jahr Rente betrogen», hiess es in einer Mitteilung. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter gewichteten die Rechtssicherheit höher als die ungenügende Rentensituation der Frauen. Die fehlerhaften Finanzszenarien hätten den Abstimmungskampf zur Erhöhung des Frauenrentenalters massgeblich geprägt. Der SGB sei weiterhin davon überzeugt, dass der Meinungsbildungsprozess ohne die Berechnungsfehler anders verlaufen wäre. Nach dem heutigen Urteil bleibe die Politik erst recht in der Verantwortung, endlich etwas gegen die grosse Rentenlücke der Frauen zu unternehmen, hiess es weiter.

Auch die Unia fordert von der Politik konkrete Massnahmen wie «gerechtere Löhne für Frauen, Anerkennung unbezahlter Sorgearbeit im Sozialversicherungssystem und die Schliessung der grossen Rentenlücke».

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