Kolumne: Von Erbsen und Pensionskassen
Rund 80% der 4.5 Millionen PK-Versicherten sind in einer von 230 Sammeleinrichtungen versichert.
Nur 34% der Befragten wissen, dass für das obligatorische und überobligatorische Guthaben unterschiedliche Umwandlungssätze gelten können, stellt Michael Hermann fest, der im Auftrag von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen zum vierten Mal die Bevölkerung zu ihrem Wissen über die 2. Säule befragt hat. Tatsächlich betrifft der BVG-Mindestumwandlungssatz von 6.8% nur den obligatorischen Teil.
Deshalb können die Pensionskassen durch die Senkung des überobligatorischen Umwandlungssatzes bereits heute die künftigen Renten zumindest teilweise an die gestiegene Lebenserwartung und das Zinsumfeld anpassen. Dabei wenden sie in der Regel einen sogenannt umhüllenden Umwandlungssatz an, der beide Teile umfasst. Dieser umhüllende Umwandlungssatz liegt heute laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) bei 5.2% und damit deutlich unter den 6.8% des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes. «Die Bevölkerung geht allerdings davon aus, dass der umhüllende Satz deutlich höher liegt, nämlich bei 6.2%», sagt Hermann. «Sie unterliegt dabei einem Mythos eines hohen und stabilen Umwandlungssatzes.»
Eine ähnliche Verzerrung zeige sich beim Wissen über das eigene Sparguthaben: Die Befragten brächten überobligatorische Guthaben vor allem mit hohem Einkommen in Verbindung. Nur 30% der Befragten seien davon überzeugt, dass sie überobligatorisch versichert sind. Tatsächlich sind versicherte Lohnbestandteile über einer bestimmten Schwelle vollständig im Überobligatorium. Viele Arbeitgebende versichern jedoch alle Löhne über dem gesetzlichen Minimum.
Nur rund die Hälfte der Befragten zähle ihr Pensionskassenguthaben zum eigenen Vermögen, obwohl dieses für viele den grössten Teil ihres Ersparten ausmache. Diese Einschätzung habe sich seit der ersten Fairplay-Umfrage vor drei Jahren kaum verändert. Ein wachsendes Bewusstsein für den besonderen Charakter der 2. Säule zeige sich dagegen bei der Einschätzung der geleisteten Pensionskassenbeiträge: Seit 2022 ist der Anteil, der diese als Investition ins eigene Alterskapital anschaut von 47 auf 59% gestiegen. Nur noch 41% sehen in den Pensionskassen-Beiträgen eine Steuer oder eine Gebühr. Der Anteil, der sich bei einer Neuanstellung mit den Pensionskassen-Leistungen des Unternehmens auseinandersetzt, verharrt bei tiefen 21%.
Rund 80% der 4.5 Millionen PK-Versicherten sind in einer von 230 Sammeleinrichtungen versichert.
Das Schweizer Stimmvolk wird am 22. September über die Reform der beruflichen Vorsorge abstimmen. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Ein Bündnis aus Gegnern der vom Parlament beschlossenen Pensionskassenreform hatten im Juni 2023 das Referendum eingereicht.
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