Das schreibt der Bundesrat in einem Bericht ans Parlament. In dem Papier hat er Varianten für eine bessere Absicherung von Selbstständigen für Krankheit und Unfall oder für Zeiten mit schlechter Auftragslage geprüft.
Integration in EO und ALV nicht praktikabel
Covid-19 brachte es an den Tag: Während es für Angestellte ohne Arbeit Kurzarbeitsentschädigung gab, hatten Selbstständigerwerbende beim Beginn der Schliessungen keine Entschädigung. Für sie wurde die Corona-Erwerbsausfallentschädigung eingerichtet. Das Parlament erkundigte sich deshalb nach Möglichkeiten für Verbesserungen.
Selbstständige in die Erwerbsersatzordnung oder auch in die Arbeitslosenversicherung (ALV) zu integrieren, ist laut Bericht nicht praktikabel und mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. Ohne Verfassungsänderung sei nur eine freiwillige ALV für Selbstständige möglich. Eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wiederum wäre kaum attraktiv. Denn der Bundesrat geht davon aus, dass sich vor allem Menschen mit hohen Risiken versichern würden. Entsprechend hoch müssten deshalb die Beiträge angesetzt werden.
Wäre die Versicherung obligatorisch, wäre es schwierig, klar zu definieren, wann Unterbeschäftigung ohne eigenes Verschulden vorliegt und wann sich die Betroffenen beispielsweise nicht genügend bemüht haben um Aufträge. Auch dürfte es nach Ansicht des Bundesrats nicht sein, dass die Angestellten die Selbstständigen quersubventionieren.
Heterogene Gruppe
Der Bundesrat begrüsst deshalb freiwillige Initiativen. Als Beispiel nennt er die «Auftragslosenversicherung» der Gewerkschaft Syndicom, mit der freiwillig Reserven aufgebaut werden. Ein obligatorisches Zwangssparen brächte in den Augen des Bundesrats aber Nachteile: Es sei schwer kontrollierbar und lasse sich kaum durchsetzen. Laut dem Bericht geht der Anteil der Selbstständigen unter den Erwerbstätigen seit Jahren zurück auf zuletzt 6.3%, und die Gruppe ist bezüglich Einkommen, Risiken und Bedürfnissen heterogen. Ein Drittel von ihnen haben ein deklariertes Einkommen von weniger als 10000 Franken im Jahr. Oft seien das Nebeneinkommen.
Das für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge massgebende Einkommen ist bei ihnen wegen Abzugsmöglichkeiten nicht einfach feststellbar. Und die sozialpolitisch relevante Frage, ob sie auffällig oft mit wenig Geld auskommen müssen oder gar als arm gelten, lässt sich laut dem Bericht nicht abschliessend beantworten.