Bundesrat gegen bessere Arbeitslosenleistungen für Unternehmer

Donnerstag, 11. April 2024
Der Bundesrat will die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die im eigenen Betrieb als Angestellte arbeiten, nicht verbessern. Entsprechende Pläne im Parlament liefen darauf hinaus, unternehmerische Risiken abzufedern, hält er fest.

Das sei nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung, schrieb der Bundesrat im Bericht zu einer Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats. Die heutige Regelung genüge. Unternehmer hätten bereits Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung.

Einzahlen ja, Leistungen nur unter strengen Auflagen

Gemäss geltendem Gesetz müssen Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitende Ehegatten als Unselbstständige in der Arbeitslosenversicherung einzahlen. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben sie aber erst, sobald die arbeitgeberähnliche Stellung definitiv aufgegeben wird.

Die Vorlage der Mehrheit SGK will das ändern: Unternehmerinnen und Unternehmer, die in die Arbeitslosenkasse einzahlen, sollen nach 20 Tagen Wartezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, sofern sie mindestens zwei Jahre im entsprechenden Betrieb gearbeitet haben, nicht mehr angestellt und nicht Verwaltungsratsmitglied sind.

Der Bundesrat sieht in den Änderungen ein Missbrauchsrisiko und will deshalb beim Status quo bleiben. Er beantragt deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten. Den Anstoss dazu hatte der Zürcher FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

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