Bundesrat gegen Bundesbeitrag an Kinderbetreuungskosten

Donnerstag, 16. Februar 2023
Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie fördern. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab.

Die parlamentarische Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, dass das bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch eine neue, dauerhafte Form der Unterstützung abgelöst wird. Die WBK-N hat die Gesetzesvorlage im Dezember 2022 verabschiedet.

Kommission will dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bunds

Das Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und für Kinder im Vorschulalter die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Gemäss Kommissionsentwurf soll sich der Bund künftig dauerhaft an den Kosten der Eltern für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen. Für jedes Kind soll von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ein Rechtsanspruch auf einen Bundesbeitrag bestehen, sofern es institutionell familienergänzend betreut wird.

Der Bundesbeitrag würde sich während der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 20% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes belaufen. Danach würde der Bundesrat als Anreiz den Bundesbeitrag pro Kanton in Abhängigkeit von dessen finanziellem Engagement für die familienergänzende Kinderbetreuung festlegen. Gemäss Vorlage würden sich die Kosten des Bunds im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes auf rund 710 Mio. Franken belaufen. Zum anderen könnte der Bund, ebenfalls als Förderanreiz, den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und für die Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Für die erste vierjährige Vertragsperiode beantragt die WBK-N dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 224 Mio. Franken.

Bundesrat sieht Arbeitgebende und Kantone in der Verantwortung

Der Bundesrat teile gemäss Mitteilung die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen sei die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaube die angespannte finanzielle Situation des Bunds kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bunds zu Einsparungen führen. Wenn das Parlament auf die Vorlage einträte, müssten für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone.

Maximal 10 statt 20% der Kosten

Der Bundesrat würde sich in diesem Fall für einen Bundesbeitrag in der Höhe von maximal 10 statt 20% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes aussprechen. Ein Bundesbeitrag in der Höhe von 10% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes würde zu Kosten von rund 360 Mio. Franken im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes führen. Da in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig seien, erachte der Bundesrat eine namhafte finanzielle Beteiligung der Kantone an der Finanzierung des Bundesbeitrags als angezeigt. Er schlägt eine Gegenfinanzierung mittels einer Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte vor. Dies würde zu Mehreinnahmen des Bundes von rund 200 Mio. Franken jährlich führen, wodurch sich die Nettobelastung des Bunds im Einführungsjahr noch auf 160 Mio. Franken belaufen würde. Diese Form der Gegenfinanzierung sei nach Auffassung des Bundesrats auch deshalb gerechtfertigt, weil die Kantone mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot von Standortvorteilen profitieren.

Nur für Eltern, die erwerbstätig sind

Der Bundesrat befürworte einen gleichbleibenden Prozentsatz und einen einheitlichen Bundesbeitrag in der ganzen Schweiz, damit alle Eltern unabhängig von ihrem Wohnkanton gleichbehandelt werden. Er vertrete die Ansicht, dass der Bundesbeitrag nur jenen Eltern gewährt werden soll, die einer Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren, und die ihre Kinder aus diesen Gründen nicht selber betreuen können. Diese Anspruchsvoraussetzung entspriche den Zielsetzungen der Vorlage: Sie soll zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. Schliesslich beantragt der Bundesrat, den Bundesbeitrag nur bis zum Ende der Primarstufe auszurichten, so dass die Eltern gezielt in der Phase entlastet würden, in der sie besonders hohe Betreuungskosten tragen.

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