Heute erhalten verheiratete Pensionierte höchstens 150% der AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken. Die Mitte-Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare - Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will das ändern und die Rentenplafonierung aufheben. Umgekehrt verlangt sie, dass nicht erwerbstätige Verheiratete Beiträge an die AHV zahlen müssen.
Zusätzliche Kosten von 3.6 Milliarden
Müssten zwei ganze Renten ausbezahlt werden, koste das die AHV unter dem Strich 3.6 Mrd. Franken im Jahr 2030. 2035 dürften es laut Bundesrat rund 4.1 Mrd. Franken sein. Der Bund, der sich an der Finanzierung der AHV beteiligt, müsste 2030 rund 770 Millionen und 2035 rund 870 Mio. Franken übernehmen. Die Initiative mache keinen Vorschlag zur Finanzierung dieser Kosten, kritisierte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Die finanzielle Lage der AHV sei wegen der 13. AHV-Rente, deren Finanzierung noch nicht geregelt sei, sowie aus demografischen Gründen angespannt. Zur Finanzierung der zwei ganzen Renten müssten je nach Finanzziel zum Beispiel die Lohnbeiträge um 0.6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte angehoben werden, wie der Bundesrat schreibt.
Von der Aufhebung des Plafonds profitieren würden Paare mit massgeblichem Einkommen von derzeit 90720 Franken. Nach Berechnungen des Bundes sind das rund 700000 Personen oder 90% aller Ehepaare. Unverheiratete, Verwitwete oder Geschiedene und tiefe Einkommen würden leer ausgehen, gab Baume-Schneider zu bedenken. Nach einem Ja zur Initiative müssten laut Bundesrat aber alle die Kosten mittragen.
Mehr Vorteile für Verheiratete
Der Bundesrat hat noch weitere Argumente gegen die Aufhebung der Rentendeckelung bei Ehepaaren. Verheiratete profitierten bei AHV und IV von Leistungen, die Konkubinatspaaren nicht zustünden und die die Nachteile der Rentenplafonierung überwiegen würden, sagte Baume-Schneider. Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide Ehegatten rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Das nütze tiefen Einkommen und damit vor allem Frauen, sagte Baume-Schneider.
Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20% auf die AHV- oder IV-Rente. Verwitweten-Renten erhielten nur Verheiratete. Anpassungen bei diesen Hinterlassenenrenten sind im Parlament hängig. Die zuständige Kommission des Nationalrats wollte mit der Beratung die Botschaft zur Mitte-Initiative abwarten. Die Plafonierung aufzuheben und diese übrigen Begünstigungen für Ehepaare zu belassen, würde Unverheiratete benachteiligen, schreibt der Bundesrat. Höhere Lohnbeiträge oder mehr Mehrwertsteuer seien für Erwerbstätige und Arbeitgeber nicht angebracht, erst recht unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit.
Nächste Reform kommt
Die Idee, auf Gesetzesstufe den Plafond für Ehepaare bei 170 statt wie heute bei 150% der Maximalrente zu setzen, verwarf die Regierung wegen der Kosten. Eine vom Zivilstand unabhängige Altersvorsorge will der Bundesrat nicht isoliert betrachten. Auch einen direkten Gegenvorschlag - also einen neuen Verfassungsartikel - will der Bundesrat nicht. Er will die Berechnung der Renten nicht in der Bundesverfassung verankern.
Die nächste grosse AHV-Reform kommt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis Ende 2026 eine Vorlage für den Zeitraum 2030 bis 2040 vorlegen. Es gebe den Willen zur Finanzierung und zur Modernisierung, entsprechend den Veränderungen der Gesellschaft, sagte Baume-Schneider zu einer Klausur zum Thema im Bundesrat. (sda)