Bundesrat lehnt 13. IV- und Hinterlassenenrente ab

Donnerstag, 23. Mai 2024
Nach dem Ja von Volk und Ständen zu einer 13. AHV-Rente wollen Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch einen «Dreizehnten» für Beziehende einer IV- und Hinterlassenenrente einführen. Der Bundesrat winkt mit Verweis auf die angeschlagenen Bundesfinanzen ab.

Im Parlament sind verschiedene Vorstösse zum Thema hängig. Der Bundesrat hat nun seine Antwort auf eine Motion der Fraktion der Grünen publiziert. Demnach soll bei der Umsetzung der 13. AHV-Rente die gesamte 1. Säule berücksichtigt werden. Der Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels soll auch bei der Invaliden- und der Hinterlassenenrente gesetzlich verankert werden.

Forderung nachvollziehbar - aber es fehlt das Geld

Der Bundesrat lehnt das Anliegen ab. Zwar sei die Forderung nach einer 13. Hinterlassenen- und einer 13. Invalidenrente «grundsätzlich nachvollziehbar», heisst es in seiner Stellungnahme. Wegen der angespannten Lage der Bundesfinanzen und der Auswirkungen einer Gegenfinanzierung auf die Wirtschaft und die Bevölkerung sei die Einführung der geforderten neuen Leistungen jedoch «nicht angezeigt».

Eine 13. Hinterlassenenrente würde die AHV-Ausgaben laut dem Bundesrat jährlich um rund 150 Mio. Franken erhöhen, wobei sich der Anteil des Bundes auf 30 Mio. Franken beläuft. Die 13. IV-Rente würde die Ausgaben der Invalidenversicherung im Jahr 2026 um rund 460 Mio. Franken erhöhen.

Höhere Lohnbeiträge und Mehrwertsteuer

Analog zum Vorschlag betreffend die Finanzierung der 13. Altersrente würde dies entweder die Erhöhung der Beiträge um 0.1 Prozentpunkte oder die Anhebung der für die Versicherung bestimmten Mehrwertsteuersätze um 0.05 Prozentpunkte und die Erhöhung der Beiträge um 0.05 Prozentpunkte bedeuten, wie der Bundesrat schreibt. Die Pläne zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sind im Parlament umstritten.

Über die Einführung einer 13. IV-Rente diskutiert bald die zuständige Ständeratskommission. Ihre Schwesterkommission des Nationalrats fordert mit einer parlamentarischen Initiative einen «Dreizehnten» in der Invalidenversicherung. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen. (sda)

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