Bundesrat lehnt Anpassung des Rentenalters an die Lebenserwartung ab

Mittwoch, 22. Juni 2022
Der Bundesrat will die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung nicht in die Verfassung schreiben. Er empfiehlt deshalb, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen. Nun kann das Parlament entscheiden.

Der  Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Initiative an die eidgenössischen Räte. Einen Gegenvorschlag - ob direkt oder indirekt - beantragt er nicht.

Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» verlangt in einem ersten Schritt, das Rentenalter für Frauen und Männer in Stufen auf 66 Jahre anzuheben. In einem zweiten Schritt soll das Rentenalter dann an die durchschnittliche Lebenserwartung der Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren angepasst werden. Dies soll jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten erfolgen. Jeweils fünf Jahre vor der Pensionierung erfahren die Betroffenen ihr Rentenalter.

Der Bundesrat stellt sich gegen einen solchen Automatismus, wie er in seiner Mitteilung zur Botschaft schreibt. Damit werde weder die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt noch die soziale Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auch mit dem politischen System der Schweiz sei ein Automatismus nicht vereinbar, macht der Bundesrat geltend. Denn würde das Rentenalter und dessen Koppelung an die Lebenserwartung in der Verfassung verankert, hätten er selbst, das Parlament und auch das Volk keinen Spielraum mehr, um andere Kriterien zu berücksichtigen.

Ein höheres Rentenalter alleine löse die demografische Herausforderung für die AHV nicht, schreibt der Bundesrat schliesslich. Nötig sei dafür auch eine zusätzliche Finanzierung.

Eingereicht wurde die Renteninitiative von den Jungfreisinnigen. Die Rentenpolitik der Landesregierung sichere die Interessen der jungen Menschen nicht, kommentierten sie das Nein des Bundesrates. Die Begründung des Neins ist in den Augen der Jungpartei der FDP «fadenscheinig».

Eine Vorlage für die Stabilisierung der AHV in den Jahren 2030 bis 2040 habe das Parlament bestellt, schreibt der Bundesrat zudem. Diese muss bis Ende 2026 vorliegen. (sda)

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