Bundesrat macht zwei Vorschläge für Finanzierung der 13. AHV-Rente

Donnerstag, 28. März 2024
Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung der daraus resultierenden Mehrausgaben verständigt. Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Eine zweite Variante eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer.

Der Bundesrat sieht eine jährliche Auszahlung vor. Damit kann dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden; im Titel der Initiative und in der Diskussion vor der Abstimmung war stets von einer 13. Rente die Rede.

Finanzierung der 13. Rente über Lohnbeiträge und allenfalls Mehrwertsteuer

Die 13. Rente kostet bei der Einführung 4.2 Mrd. Franken. Nach fünf Jahren steigen diese Kosten laut Bundesrat auf rund 5 Milliarden. Ohne Zusatzfinanzierung geraten die Finanzen der AHV rasch in Schieflage; bereits 2026 würde das Umlageergebnis ins Negative kippen und die Defizite in den Folgejahren rasch zunehmen. Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen. Dazu will er zwei Varianten weiterverfolgen: Erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0.5 und der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte.

Anteil des Bundes an der AHV senken

Heute finanziert der Bund einen festen Anteil von 20.2% der Kosten der AHV. Bei Einführung der 13. Rente müsste der Bund demnach 840 Millionen der 4.2 Mrd. Franken übernehmen. Um das Budget des Bunds nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil an den Kosten der AHV ab dem 1. Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18.7% zu senken. Der Bundesbeitrag wird sich 2026 dennoch auf rund 11 Mrd. Franken pro Jahr belaufen und in der Folge weiter zunehmen.

Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, sieht der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor: Eine Variante sieht vor, diese Mittel dem AHV-Fonds zu entnehmen. Eine zweite Variante stellt darauf ab, weitere Einnahmen zu erzielen. Entweder durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0.2 Prozentpunkte) oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer (0.1 + 0.2 Prozentpunkte). Diese Einnahmen würden der AHV zufliessen und verhindern, dass der AHV-Fonds durch den tieferen Bundesbeitrag zusätzlich belastet wird.

Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er hat dem EDI den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage mit den beschlossenen Eckwerten vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.

Die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. Rente und für deren Finanzierung sollen ein Paket mit zwei separaten Vorlagen bilden. Dadurch will der Bundesrat sicherstellen, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der 13. Rente in Kraft treten können, auch wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte oder diese in einer allfälligen Volksabstimmung abgelehnt würde.

Unterschiedliche Reaktionen von Parteien und Verbänden

Nach Ansicht des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) sollte die 13. AHV-Rente nur über eine Erhöhung der Lohnbeiträge finanziert werden. Laut dem SGB ist die Finanzierung über Lohnprozente «ausgesprochen sozial». Ausserdem brauche es dazu nur eine Gesetzesänderung, was eine rasche Umsetzung ermögliche. Für den Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse ist es sinnvoll, zunächst eine Erhöhung der Lohnbeiträge vorzusehen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer würde geringe Einkommen übermässig belasten, und eine Volksabstimmung wäre nötig. Auch nach Ansicht der SP braucht es «eine soziale Finanzierung via Lohnbeiträge». Die Grünen lehnten eine Finanzierung via Mehrwertsteuer ab und schlagen stattdessen eine Erbschaftssteuer und als weitere Variante eine Finanztransaktionssteuer vor. 

Enttäuscht darüber, dass der Bundesrat keine dritte Variante, nämlich eine Finanzierung mittels Mehrwertsteuerprozenten, vorschlägt, zeigte sich der Schweizerische Arbeitgeberverband. In diesem Sinne äusserten sich auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV). Für den SGV braucht es «ein Mischpaket mit einer moderaten Erhöhung des Rentenalters und einer leichten Erhöhung der Mehrwertsteuersätze». Die 13. AHV-Rente ausschliesslich über Lohnbeiträge zu finanzieren, komme nicht in Frage, erklärte auch GLP-Nationalrat Jürg Grossen auf der Plattform X. Die FDP lehnt Steuererhöhungen auf dem Rücken des Mittelstands und der KMU ab. Die Mitte sieht die Kürzung des Bundesanteils an der AHV kritisch. Die Varianten, die in Betracht gezogen würden, um diese Finanzierung zu kompensieren, schadeten der Kaufkraft nachhaltig. Eine zusätzliche Finanzierungsvariante schlägt die SVP vor: Einsparungen im Asylbereich und bei der Entwicklungshilfe. (sda)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf