Bundesrat will betreutes Wohnen mit EL fördern

Mittwoch, 08. Mai 2024
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.

Rund ein Drittel der Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben, benötigt weniger als eine Stunde Pflege pro Tag. Der Eintritt in ein Pflegeheim lässt sich verzögern oder sogar vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und/oder Spitex-Leistungen beziehen können. Es ist ein Bedürfnis älterer Menschen, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt im eigenen Zuhause wohnen wollen. Dafür benötigen sie nicht nur gesundheitliche Unterstützung, sondern auch Hilfe und Betreuung im Haushalt, Mahlzeitendienste oder eine sichere Umgebung (Sturzprävention).

Eckwerte für die Botschaft

Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, dass nicht nur AHV-Altersrentnerinnen und -rentner mit EL Anspruch auf die Leistungen für betreutes Wohnen haben sollen, sondern auch Bezüger und Bezügerinnen einer IV-Rente mit EL. Damit wird das Gebot der Gleichbehandlung von Alters- und IV-Rentenbeziehenden berücksichtigt. Die Leistungen der EL werden aber erst ausgerichtet, wenn das Leistungsangebot der IV ausgeschöpft ist.

Die Leistungen der EL, mit welchen das betreute Wohnen unterstützt werden soll, sollen in Form einer Pauschale vorschüssig an die EL beziehende Person ausgerichtet werden. Die Leistungen umfassen je nach Bedarf:

  • Mietzuschlag für eine altersgerechte oder barrierefreie Wohnung
  • Vergütung für die Anpassung der Wohnung
  • Notrufsystem
  • Haushaltshilfe
  • Mahlzeitendienst
  • Fahr- oder Begleitdienst

Diese Leistungen kommen Versicherten zugute, die aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Einschränkung eine gezielte Unterstützung benötigen um selbständig wohnen zu können. Daher hält der Bundesrat daran fest, dass diese Betreuungsleistungen im EL-System den Krankheits- und Behinderungskosten zugeordnet werden und ihre Kosten somit vollständig von den Kantonen zu tragen sind. Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden auf rund 300 bis 620 Mio. Franken bei Einsparungen von 280 Millionen geschätzt. Die Einsparungen ergeben sich dadurch, dass durch die EL-Betreuungsleistungen Heimeintritte verzögert oder verhindert werden können.

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