Gesetzesänderungen und Masszahlen 2021
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Die Mindestfranchise in der Grundversicherung beträgt 300 Franken. Diesen Anteil an ihren Behandlungskosten müssen Patienten und Patientinnen pro Jahr selbst tragen. Seit 2004 sei die Franchise nicht mehr erhöht worden, schreiben SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (TG) und SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) in ihren Motionen.
Eine Erhöhung sei deshalb angezeigt, und es brauche eine periodische Anpassung. Der Anpassungsmechanismus solle aber moderat ausfallen, damit über mehrere Jahre dieselben Franchisen gewählt werden können. Mit einer höheren Franchise würden die Prämien günstiger. Kinder-Franchisen sollen dem Anpassungsmechanismus nicht unterliegen.
Vor fünf Jahren hatte ausgerechnet die SVP eine laufende Anpassung der Franchisen an die Gesundheitskosten zu Fall gebracht. Sie hatte die nötige Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zunächst unterstützt, aber am Schluss der Beratungen die Meinung geändert. Die Vorlage scheiterte im März 2019 in der Schlussabstimmung.
Der Bundesrat ist laut Stellungnahme mit den Motionen einverstanden. Die Linke sagte Nein mit der Begründung, dass immer mehr Menschen auf den Gang zum Arzt verzichteten, weil sie ihn sich nicht leisten könnten. Im OECD-Vergleich zahlten Versicherte in der Schweiz schon heute den grössten Teil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche. (sda)
Per 1. Januar 2021 sind einige Änderungen in den Sozialversicherungen in Kraft getreten. Dazu zählt das revidierte Ergänzungsleistungsgesetz oder höhere AHV-Renten.
Die Kantone sollen einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einführen. Der Ständerat hat eine entsprechende Vorlage angenommen. Nun ist der Nationalrat am Zug.
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