Mehr Zeit für die Familie
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt eines Kindes sei ein schwerer Schicksalsschlag für die betroffenen Familien, schrieb der Bundesrat. Die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen müssten in dieser Situation Vorrang haben. Der Bundesrat nahm zu einer Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats Stellung. Den Anstoss dazu gegeben hatte eine parlamentarische Initiative der früheren St. Galler GLP-Nationalrätin Margrit Kessler.
Kessler forderte 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter. Mit dieser Idee erklärte sich die Landesregierung einverstanden. Da in der Zwischenzeit der Vaterschaftsurlaub eingeführt wurde, sollen Betroffene zudem wie andere Väter auch zwei Wochen Urlaub frei beziehen können. Daraus ergibt sich die Dauer von insgesamt 16 Wochen.
Eine Besserstellung will die Landesregierung auch für hinterbliebene Mütter - im Sinne der Gleichstellung: Stirbt der Vater eines Kindes innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, sollen auch sie Anspruch auf insgesamt 16 statt nur 14 Wochen Urlaub haben.
Für die Erwerbsersatzordnung (EO) erwartet der Bund durch die Neuregelung nur geringe finanzielle Auswirkungen: Für 2024 rechnet er mit Mehrkosten von rund 120000 Franken. Todesfälle aufgrund von Komplikationen nach einer Schwangerschaft oder Geburt seien in der Schweiz nach wie vor selten.
Die Vorlage der SGK muss nun vom Parlament behandelt werden. (sda)
Neu soll es neben dem Mutterschafts- auch einen Vaterschafts- und einen Betreuungsurlaub geben. Ein neues Gesetz benennt die Anpassungen in den jeweiligen Gesetzen.
Seit dem 1. Januar 2021 ist der gesetzliche Vaterschaftsurlaub in Kraft. Ein neues Rechtsgutachten stützt die Forderung der Verbände, dass bestehende gesamtarbeitsvertragliche Lösungen in vielen Fällen zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub dazu gezählt werden.
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