AHV

Bundesrat will Renten wegen Teuerung nicht extra erhöhen

Montag, 12. September 2022
Trotz steigender Lebenshaltungskosten und dem für 2023 erwarteten starken Anstieg der Krankenkassenprämien will der Bundesrat die AHV-Renten nicht ausserordentlich erhöhen.

Die Mitte-Fraktion und SP-Ständerat Paul Rechsteiner (SG) fordern in Motionen im National- und im Ständerat eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten. Spätestens ab 1. Januar soll die Teuerung voll ausgeglichen sein. Notfalls soll die Regierung dazu eine dringliche Gesetzesänderung vorlegen.

Teuerung wird alle zwei Jahre ausgeglichen

Der Bundesrat beantragt ein Nein zu den Motionen, wie er in seiner Antwort auf die Vorstösse schreibt. Die Inflation in der Schweiz sei im Vergleich mit anderen Ländern moderat, hält er zur Begründung fest. Aktuelle Teuerungsprognosen lägen für das Gesamtjahr 2022 bei gut 2.5%. 2023 sollte die Teuerung im Jahresdurchschnitt wieder tiefer sein, schreibt der Bundesrat.

In der Regel werden die ordentlichen Renten von AHV und Invalidenversicherung (IV) alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung von Löhnen und Preisen angepasst. Eine Anpassung stehe Anfang 2023 ohnehin an, werde aber wegen des Mischindexes die Teuerung möglicherweise nicht voll ausgleichen, so der Bundesrat.

Für Teuerungsraten von über 4% im Jahr sieht das AHV-Gesetz laut Bundesrat eine jährliche Rentenanpassung vor. Diese Regelung hat sich in den Augen des Bundesrates bewährt.

Ausserordentliche Session zu Teuerung

Die beiden Räte führen in der bevorstehenden Herbstsession je eine ausserordentliche Session zum Thema Kaufkraft und Teuerung durch. Im Rahmen dieser Session werden die Vorstösse beraten.

Bereits zur Ablehnung empfohlen hat der Bundesrat weitere Vorstösse aus der SP- und der Mitte-Fraktion für mehr Prämienverbilligung, um den erwarteten Anstieg der Krankenkassenprämien abzufedern. Gefordert werden - auf das kommende Jahr befristet - um 30% erhöhte Bundesbeiträge an die individuelle Prämienverbilligung. (sda)

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