Bundesrat will Witwen und Witwer künftig gleich behandeln

Sonntag, 21. Februar 2021
Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will nun handeln.

Ein Forschungsprojekt zur Aktualisierung der wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern sei derzeit in Arbeit, antwortete die Regierung in den vergangenen Wochen auf verschiedene hängige parlamentarische Vorstösse. Zudem begrüsst der Bundesrat einen Prüfbericht, mit dem aufgezeigt werden soll, wie der Missstand behoben werden kann.

Konkret fordert Nationalrätin Yvonne Feri (SP) den Bundesrat mit einem Postulat auf, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer in der AHV und der Unfallversicherung zu beheben. Gleichzeitig solle eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig von ihren Familienmodellen und Lebensformen gewährleistet werden.

Der Bundesrat will diesen Bericht abwarten, bevor er konkrete Gesetzesänderungen anpackt. Motionen mit konkreten Vorschlägen erteilt er zurzeit eine Absage. (sda/gg)

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