BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Über die Festsetzung des BVG-Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat. Für das laufende Jahr hatte er den Mindestzinssatz um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% erhöht. Dabei soll es vorderhand bleiben, wie es in der Mitteilung der BVG-Kommission heisst.
Der Mindestzinssatz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen und zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
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