BVG-Reform: Die halbe Übergangsgeneration soll von Rentenzuschlägen profitieren

Dienstag, 13. Dezember 2022
Nach der Senkung des Umwandlungssatzes sollen laut Beschluss des Ständerates 15 Jahrgänge der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge (BVG) erhalten. Rund die Hälfte dieser Generation soll davon profitieren. Der Ständerat will mit der BVG-Reform insbesondere Teilzeitarbeitende und Geringverdiener besserstellen.

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat die BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat. Dieser hatte sich vor Jahresfrist für ein noch sparsameres Konzept entschieden und den Sozialpartnerkompromiss, den auch der Bundesrat unterstützt, aus der Reform herausgebrochen.

Das vom Ständerat favorisierte Modell sieht vor, dass rund jede und jeder zweite Versicherte der Übergangsgeneration von Zuschlägen profitieren soll. Es orientiert sich am Modell des Nationalrates, von dem schätzungsweise 35 bis 40% der Übergangsgeneration profitieren sollen, erweitert aber den Kreis der Bezüger und will tiefe Vorsorgeguthaben verstärkt besserstellen. Dies soll vor allem oft Teilzeit arbeitenden Frauen zugute kommen.

Tieferer Koordinationsabzug

Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug spürbar zu senken. Insgesamt dürften zusätzlich rund 200000 Personen von der Senkung der Eintrittsschwelle profitieren. Beim Modell des Nationalrats wären es rund 460000 Personen.

Die Gesamtkosten für das vom Ständerat beschlossene Konzept werden auf rund 11.7 Mrd. Franken geschätzt. Die Version des Nationalrats würde auf gut 9 Mrd. Franken zu stehen kommen, der vom Bundesrat unterstützte Kompromiss der Sozialpartner auf knapp 30 Mrd. Franken, weil hier alle Versicherten Zuschüsse erhalten sollen.

Voller Ausgleich bis 215000 Franken

Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Die ersten fünf Jahrgänge sollen monatlich 200 Franken erhalten, die nächsten fünf Jahrgänge noch 150 Franken und die letzten fünf Jahrgänge jeweils 100 Franken.

Für Altersguthaben zwischen 215100 und 430200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Zusatzschlaufe mit Blick auf hohe Kosten

In der Sommersession lag im Ständerat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission eine noch grosszügigere Vorlage auf dem Tisch. Damit hätten rund 70 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration den vollen Zuschlag erhalten und 18 Prozent einen reduzierten Zuschlag. Der Rat entschied sich dann aber für eine Zusatzschlaufe, weil der Bezügerkreis zu gross sei und die Reform sonst zu kostspielig werde.

Alain Berset bezeichnet Ständeratsvariante als «knausrig»

Gesundheitsminister Alain Berset versuchte in einem flammenden Plädoyer vergeblich, den Rat auf grosszügigere Modelle umzustimmen, die bei einer Volksabstimmung eine Chance hätten. Nicht einmal die Hälfte der Übergangsgeneration profitiere in der vom Ständerat nun beschlossenen Variante von einem Kompensationszuschlag, und dies in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. «Eine gute Hälfte hat nichts davon. Wie wollen Sie die Reform so zu einem guten Ende bringen?»

Das Modell des Ständerats sei «knausrig» und zudem sehr komplex, so Berset weiter. Es würden nur leicht mehr Menschen davon profitieren als beim Modell des Nationalrats. Die Guthabengrenze von 215000 Franken für den vollen Kompensationszuschlag entspreche bei einem Umwandlungssatz von 6% einer monatlichen Pensionskassenrente von rund 1200 Franken. Zusammen mit einer vollen AHV-Rente komme man so auf rund 3700 Franken. Er zweifle, ob das für ein gutes Leben ausreiche. (sda)

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