Das EO-Gesetz macht Furore

Dienstag, 15. September 2020 - Gertrud E. Bollier
Das Erwerbsersatzgesetz (EOG) regelt neu den Leistungsanspruch für Eltern, die aufgrund krankheitsbedingter Kinderbetreuung von Erwerbsausfällen betroffen sind. Am 27. September 2020 hat zudem das Stimmvolk die Vaterschaftsentschädigung angenommen. Die vorgesehenen Regelungen sind an teils unterschiedliche Bedingungen für Mütter und Väter geknüpft – ein Überblick.
Viele Betriebe sowie die Bundes- und die meisten kantonalen Verwaltungen gewähren Männern, die eben Vater geworden sind, neben dem einen laut OR 329/3 zu gewährenden Freitag weitere bezahlte Tage als Vaterschaftsurlaub. Dessen Dauer und allfällige weitere Bestimmungen variieren von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Auch in Bezug auf den Mutterschaftsurlaub gibt es viele weitergehende Regelungen, so beispielsweise bedingt durch eine Krankentaggeldversicherung oder einen Gesamtarbeitsvertrag eine Bezugsdauer von 16 Wochen. Die ...
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