Fokus Arbeitslosenversicherung
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mitteilte, werden durch den Wegfall die Unternehmen entlastet.
Zu Beginn des Jahrtausends war die Arbeitslosenversicherung (ALV) unausgeglichen und aus strukturellen Gründen stark verschuldet. Im Rahmen einer Revision ist im Jahr 2011 ein Solidaritätsbeitrag eingeführt worden - mit dem Ziel, die Entschuldung der ALV zu beschleunigen. Der Beitrag liegt bei einem Prozent für Lohnanteile von über 148'200 Franken pro Jahr. Dadurch hat die ALV jährlich bis zu 400 Millionen Franken zusätzliche Beiträge erhalten. Gemäss Gesetz muss der Beitrag jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze des Eigenkapitals des Ausgleichsfonds erhoben werden. Da diese laut Seco Ende Jahr erreicht wird, fällt das Solidaritätsprozent auf den 1. Januar 2023 automatisch weg. (sda)
Zwei von vier Leistungsarten der ALV werden an die Unternehmen ausgerichtet. Sie sollen Arbeitslosigkeit verhindern – mit Erfolg, wie sich in der Coronakrise zeigte.
Ein erwerbsloser Neuenburger muss keine Taggelder zurückerstatten, obwohl er sich vor seiner Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung nicht um eine neue Stelle bemühte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Arbeitslosenkasse versäumte, dem Mann die entsprechende Sanktion innerhalb der sechsmonatigen Frist rechtsgültig zuzustellen.
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