Der Vaterschaftsurlaub tritt am 1. Januar 2021 in Kraft

Donnerstag, 22. Oktober 2020
Die Einführung eines über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten Vaterschaftsurlaubs wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit einer Mehrheit von 60,3 Prozent angenommen. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2020 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2021 festgelegt.

Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs erfordert eine Änderung der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV). Hauptsächlich gilt es, die Bestimmungen zu präzisieren, die derzeit nur für die Mütter gelten, um auch die Väter einzuschliessen. Zudem werden einige Besonderheiten hinzugefügt, da der Vaterschaftsurlaub in den sechs Monaten nach der Geburt flexibel bezogen werden kann.

Ausserdem wird die Bestimmung, wonach die Mütter den Beginn der Auszahlung ihrer Mutterschaftsentschädigung bei einer Hospitalisierung des Neugeborenen mindestens drei Wochen hinausschieben können, nicht auf die Väter ausgeweitet. Arbeitslose Väter haben ebenfalls Anspruch auf die Entschädigung. Die Entschädigung kann beantragt werden, sobald der Urlaub vollständig bezogen wurde, und sie wird einmalig ausbezahlt.

Erhöhung des EO-Beitragssatzes

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0.45 auf 0.5% erhöht. Die Einführung der Vaterschaftsentschädigung führt für die EO im Jahr 2021 zu Kosten von rund 230 Millionen Franken. (BSV/gg)

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