Geschaffen, um das Einkommen von Menschen mit Behinderungen zu sichern, hat sich die IV im Lauf der Jahre immer mehr zur Eingliederungsversicherung entwickelt. Das und die strengere Prüfung von Rentengesuchen hat sich in sinkenden Rentenzahlen und damit auch Kosten niedergeschlagen.
Seit mehr als sechzig Jahren gibt es die Invalidenversicherung (IV). Die erste grundlegende Reform fand jedoch erst 1991 statt. Damals wurden die IV-Stellen auf kantonaler Ebene geschaffen, die seither von der Bearbeitung der IV-Anmeldungen bis hin zu den Verfügungen zuständig sind. Ebenso sind sie verantwortlich für die Planung und Überwachung der Eingliederungsmassnahmen. Für die Berechnung der Geldleistungen und die Auszahlung von Taggeldern und Renten sind weiterhin die Ausgleichskassen zuständig.
Als Reaktion auf die ...