Am 1. Januar 2022 soll die als «Weiterentwicklung IV» betitelte Revision in Kraft treten. Ihrem Namen getreu werden in einigen Bereichen heute bereits angewendete Instrumente wie die Früherfassung oder die engmaschige Begleitung in der Eingliederung erweitert. Aber nicht nur, auch neue Massnahmen und bereits in der 6. IV-Revision (Teil 2) geplante Massnahmen werden eingeführt.
Die Hauptaufgaben der Invalidenversicherung (IV) lassen sich wie folgt umschreiben: Beseitigung der Auswirkungen eines Gesundheitsschadens auf die Erwerbsfähigkeit oder, falls dies nicht möglich ist, bestmögliche Verminderung der Auswirkungen. Damit steht die (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsprozess, das Fussfassen in der Arbeitswelt im Fokus. In den letzten Jahren wurde dieser Gedanke mit der 4., 5. und 6. IV-Revision (Teil 1) konsequent verfolgt. Dies hat eine Evaluation der Revisionen gezeigt. Allerdings zeigte sich auch, ...