Corona kann Berufskrankheit sein
Was braucht es, dass eine Corona-Erkrankung aus Berufskrankheit anerkannt wird, und welche Verantwortung tragen die Arbeitgebenden? Nachgefragt bei Anja Zyska Cherix, Chefärztin Arbeitsmedizin, Suva
21678 Personen konnten die 26 kantonalen IV-Stellen im Jahr 2020 im ersten, das heisst für alle zugänglichen Arbeitsmarkt in der Schweiz eingliedern. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 3.8%. Die berufliche Eingliederung bedeutet nicht nur die Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle, sondern in vielen Fällen den Erhalt des aktuellen Arbeitsplatzes durch Massnahmen der Früherkennung und Frühintervention. So konnten 14482 Personen dank Unterstützung der IV ihren Arbeitsplatz beibehalten und 7196 Personen fanden eine neue Arbeitsstelle ausserhalb ihres Unternehmens.
Eine Eingliederung wird dann als erfolgreich definiert, wenn das Potenzial der Person (am Arbeitsplatz) optimal ausgeschöpft werden kann. Gemessen wird der Eingliederungserfolg unter anderem an der Anzahl der schweizweit erfolgten Arbeitsvermittlungen. Dabei fällt das Hauptaugenmerk auf den sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Aber auch im zweiten Arbeitsmarkt – gemeint sind Arbeiten, die vor allem in Institutionen geleistet werden – gliedert die IV erfolgreich ein. Konkret waren es im vergangenen Jahr 819 Personen. «Die Zahlen freuen uns und stimmen uns zuversichtlich. Die IV-Stellen unterstreichen damit ihre Kompetenzen und Qualitäten als Eingliederungsversicherung», sagt Florian Steinbacher, Präsident der IVSK. Er ergänzt: «Die Eingliederungsarbeit wird angesichts der Corona-Situation und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht einfacher werden. Es braucht weiterhin eine enge Zusammenarbeit aller Akteure, damit selbst in schwieriger wirtschaftlicher Situation Lösungen gefunden werden.»
Zusammen mit unseren Partnerverbänden und den Arbeitgebenden bleibt die IV auf Kurs. Das Fundament für den Erfolg bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IV-Stellen. Auf der Suche nach Wegen für die Eingliederung ist viel Einfühlungsvermögen und Weitblick gefragt. Beispielsweise werden Jugendliche und junge Erwachsene bereits während ihres Ausbildungswegs mit einer breiten Palette von beruflichen Massnahmen unterstützt. Mit der Weiterentwicklung IV werden insbesondere für diese Zielgruppe die Eingliederungsangebote optimiert. (gg/IVSK)
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2021 hat jede oder jeder achte AHV-Rentnerin und -Rentner eine Ergänzungsleistung bezogen. Bei den IV-Renten war es jede oder jeder Zweite. Insgesamt bezogen Ende Jahr 345 000 Personen eine Ergänzungsleitung (EL). Die Ausgaben der EL beliefen sich auf 5.4 Mrd. Franken.
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