Empfohlener BVG-Mindestzinssatz von 0.75% in der Kritik

Dienstag, 25. August 2020
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge nächstes Jahr von 1 auf 0.75% zu senken. SSV fordert 0.25%, SGB 1%.

Der Mindestzinssatz bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Laut BVG-Kommission ergab die angewandte Formel per Ende Juli 2020 einen tieferen Wert. Es seien aber auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt worden. Letztes Jahr hatte die Kommission einen Satz von 1% empfohlen, obwohl die Formel einen tieferen Wert ergeben hatte. Der Bundesrat folgte ihr damals.

Dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV), der die Interessen der privaten Versicherungswirtschaft vertritt, genügt diese Senkung auf 0.75% nicht. Er argumentiert, dass sich der Mindestzinssatz am «risikolosen Zinssatz» orientieren müsse, dessen Indikatoren auf 0.27% per Ende Juli 2020 deuteten. Ferner wird die Volatilität der Aktienmärke angeführt, die einen langfristig sinkenden Rendite-Trend ankündigt. Die von der BVG-Kommission ins Feld geführte Rahmenbedingung der guten finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt nach Ansicht des SSV nicht die Notwendigkeit zusätzlicher Rückstellungen aufgrund erhöhter Lebenserwartung und sinkender technischer Zinssätze.

Ein überhöhter Mindestzinssatz belastet, so der Verband, vor allem Vorsorgeeinrichtungen mit tiefer Risikofähigkeit oder Leistungen nahe am Minimum. Der SSV fordert einen Mindestzinssatz von 0.25%.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) spricht in einer Mitteilung von einem drohenden «Sturzflug» der Pensionskassen-Renten. Der Bundesrat müsse das korrigieren und bei einem Mindestzinssatz von 1% bleiben.

Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden. Von 1985 bis 2002 betrug der Satz 4% . Per 2012 wurde er auf 1.5% gesenkt. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1.75%, 2015 senkte er ihn auf 1.25%. Seit 2017 beträgt der Satz 1%. Über die Höhe des Mindestzinssatzes für das nächste Jahr entscheidet der Bundesrat jeweils im Herbst. (SDA/he)

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