Familienzulagen: Bundesrat fordert vollen Lastenausgleich in allen Kantonen

Freitag, 26. Mai 2023
Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen.

Familienzulagen gleichen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise aus. Sie umfassen die Kinder- und die Ausbildungszulage sowie in gewissen Kantonen die Geburts- und die Adoptionszulage und werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen (FAK) finanziert.

Fokus Familienzulagen

Im Fokus Familienzulagen sind alle relevanten Informationen rund um Kinder-, Ausbildungs-, Geburts- und Adoptionszulagen zusammenstellt.

Je nach Branche sind die Beitragssätze unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die FAK laut Bundesrat höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern. Ein kantonaler Lastenausgleich könne diese Unterschiede teilweise oder vollständig ausgleichen. Gemäss geltendem Recht liegt es in der Kompetenz der Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den FAK einzuführen, die in ihrem Kanton tätig sind. Gegenwärtig wenden 11 Kantone ein volles, 9 Kantone ein teilweises und 6 Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.

Kantone müssen vollen Lastenausgleich einführen

Das geänderte Familienzulagengesetz verpflichtet diejenigen Kantone, die keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. Dadurch sollen die Familienzulagen von allen Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden.

Durch die Gesetzesrevision sei schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den FAK in der Grössenordnung von rund 108 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Nach Einführung eines vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen wird die Umverteilung auf insgesamt 419 Mio. Franken pro Jahr geschätzt, bei gesamthaft ausgerichteten Leistungen von rund 6 Mrd. Franken. Die administrativen Kosten für den Lastenausgleich seien gering.

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