Finanzierung von Gesundheitsleistungen wird vereinheitlicht

Montag, 25. November 2024
Mit dem Ja vom Wochenende beginnt die Umsetzung des historischen Systemwechsels bei der Finanzierung des Gesundheitswesens. Doch erst in einigen Jahren werden alle von der Grundversicherung bezahlten Behandlungen mit dem gleichen Verteiler von Krankenkassen und Kantonen finanziert.

Die Efas-Vorlage (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) wurde von der Stimmbevölkerung mit 53.3% Ja-Stimmen angenommen. Sie bringt einheitliche Finanzierungsregeln: Die Kantone sollen für alle Behandlungen und Pflegeleistungen mindestens 26.9% (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten) und die Kassen über die Prämien höchstens 73.1% bezahlen. Umgesetzt werden soll die von den Kantonen unterstützte einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Behandlungen ab 2028.

Aktueller Verteilschlüssel

Von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitsleistungen werden heute unterschiedlich finanziert. Stationäre Leistungen - wenn der Patient oder die Patientin im Spital übernachtet - bezahlen die Kantone zu 55%, aus Steuermitteln. 45% übernimmt die Krankenkasse. Für ambulante Behandlungen - wenn Patienten noch am Tag des Eingriffs nach Hause gehen - kommt die Kasse allein auf. In der Langzeitpflege - zum Beispiel in einem Heim - bezahlen die Patienten und die Kassen je einen fixen Beitrag an die Pflegekosten. Den Rest tragen je nach Kanton die Kantone und/oder die Wohngemeinde. Im Mittel übernahmen 2022 die Krankenkassen rund 54% der Pflegekosten und die Kantone 46%.

Verlagern sich die Kosten?

Der neue Kostenteiler bezieht sich auf den Durchschnitt der Referenzjahre 2016 bis 2019. Bezogen auf diese vier Jahre ist die Umstellung auf das Efas-Modell für die Kassen und die Kantone unter dem Strich kostenneutral. Weil sich der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen seither fortgesetzt hat und sich weiter fortsetzen dürfte, erwarten die Befürworter eine Verschiebung der Gewichte zugunsten der Prämienzahlenden. Die Rede ist von rund 2 Mrd. Franken bei der Einführung. Auch die Koordination von Behandlungen - sie ist besonders für Chronisch- und Mehrfachkranke wichtig - geht heute vorwiegend zulasten der Kassen. Auch hier sollen sich die neuen Vorgaben auf die Prämien entlastend auswirken.

Weitere Reformen werden folgen

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach von einem wichtigen Reformschritt. Es müssten aber noch weitere Reformen folgen. Eine davon sei die 2021 angenommene Pflegeinitiative. Deren Umsetzung soll die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Bereits im Parlament diskutiert werden die Kosten dämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen. Und vor rund zwei Wochen einigten sich die Akteure an einem runden Tisch auf gemeinsame Sparziele. (sda)

Artikel teilen


Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf