Grenzgänger dürfen nicht mehr im Homeoffice arbeiten

Mittwoch, 01. Februar 2023
Am 1. Februar 2023 ist eine Regelung zur Homeoffice-Arbeit von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien ausgelaufen. Überqueren in Italien wohnhafte Arbeitnehmende ab diesem Tag nicht täglich die Grenze in Richtung Schweiz, verlieren sie ihre Steuervorteile. Eine Sonderregelung für die Sozialversicherungsunterstellung gilt aber noch bis Ende Juni.

Mehrere italienische Gewerkschaften zeigten sich besorgt über das Auslaufen der Übereinkunft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ab dem 1. Februar teilweise im Homeoffice arbeiteten, würden neu im Wohnsitzland besteuert und verlören damit den «Status des Grenzgängers im Rahmen der geltenden Vorschriften». Dies habe eine höhere Besteuerung der Löhne zur Folge.

EU-Regelung zu Sozialversicherungsunterstellung noch wirksam

Zudem monieren die Gewerkschaften, dass mit dem Ende des Abkommens Vorschriften über die soziale Sicherheit für Arbeitnehmende und Unternehmen nicht mehr eingehalten würden. Der Grund: Die EU habe die flexible Anwendung der europäischen Vorschriften über das Sozialversicherungsrecht für Grenzgänger in der Telearbeit bis zum 30. Juni 2023 verlängert, wenn der Schwellenwert von 25% der in der Ferne geleisteten Arbeitszeit überschritten werde.

Die Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Juni 2020 getroffen. Sie stellte sicher, dass im Homeoffice arbeitende Grenzgänger steuerlich nicht benachteiligt wurden. Rund 77000 italienische Grenzgänger arbeiten im Tessin, viele davon im Gesundheitswesen. (sda)

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