Bund will Zusatzkosten bei Kindern mit Geburtsgebrechen zahlen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat auf die Kritik reagiert, der Bund habe die Praxis bei der Kostenübernahme für Behandlungen von Kindern mit Geburtsgebrechen geändert. Als Übergangslösung übernimmt der Bund die entstandenen Zusatzkosten, damit betroffene Familien dadurch nicht belastet werden.