Kanton Genf darf Elternurlaub vorerst nicht wie geplant einführen

Mittwoch, 22. Mai 2024
Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung ist nach Auffassung des Bundesrats nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.

Am 18. Juni 2023 hatte die Genfer Stimmbevölkerung die Initiative für einen 24-wöchigen Elternurlaub angenommen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um 8 Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden. Sowohl die Mutterschaftsversicherung als auch die neue Elternschaftsversicherung sollen durch gleich hohe Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden.

Finanzierung als Problem

Dieser zweite Teil der Vorlage ist laut Bundesrat allerdings nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar. «Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird», schrieb der Bundesrat mit Verweis auf eine Auslegung des Bundesamtes für Justiz.

Gemäss dem Bundesamt hat der kantonale Gesetzgeber zwar in jedem Fall die Kompetenz, für die Arbeitnehmenden mit öffentlich-rechtlichem Arbeitsvertrag einen kantonalen Eltern- oder Vaterschaftsurlaub einzuführen, der länger dauert als derjenige nach Bundesrecht. Dies gilt allerdings nur, solange die Finanzierung nicht aus Beiträgen aus der Erwerbsersatzordnung (EO) oder einem kantonalen Zuschlag auf die EO-Beiträge erfolgt.

Der Bundesrat beantragt deshalb dem Parlament, den zweiten Teil der geänderten Genfer Kantonsverfassung nicht zu gewährleisten. Die Bestimmungen zur 16-wöchigen Mutterschaftsversicherung sind nach Auffassung des Bundesrats hingegen bundesrechtskonform und können vom Parlament abgesegnet werden.

EOG für alle Kantone anpassen

Gleichzeitig zeigt der Bundesrat für die Zukunft einen Weg auf, der künftig allen Kantonen eine umfassende Elternschaftsversicherung erlauben würde. So hat die Landesregierung eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) in die Vernehmlassung gegeben. Falls dieses Gesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der umfassenden Genfer Elternschaftsversicherung beantragen.

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