Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über 10 Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt, heisst es in einer Mitteilung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). Diese Angaben fanden sich sowohl in den Abstimmungsunterlagen für den September 2022 als auch in jenen für die Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März dieses Jahrs.
Im September schliesslich korrigierte der Bund die anzunehmenden AHV-Ausgaben für das Jahr 2033 um 2.5 Mrd. Franken nach unten - auf 69 Milliarden. Und plötzlich stand die AHV finanziell besser da, als in den Abstimmungsunterlagen dargestellt.
Wiederholung der Abstimmung gefordert
Die zu hohe Prognose der künftigen AHV-Ausgaben war nach Ansicht der Grünen und der SP-Frauen ausschlaggebend für die 50.5% Zustimmung zur AHV-Reform (AHV 21) am 25. September 2022. In der Reform wurde auch das Frauenrentenalter erhöht. Grüne und SP-Frauen wollen deshalb, dass die Abstimmung über die AHV 21 annulliert wird.
Anfang August hatte Baume-Schneider eine Administrativuntersuchung angeordnet, um den Hergang der Abweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven zu ermitteln. Im Oktober schliesslich kündigte BSV-Direktor Stéphane Rossini seinen Rücktritt auf Ende Juni 2025 an. Die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Bratschi in Zürich legte den Bericht Ende November vor.
Keine Vorwürfe an das Bundesamt
Der Bericht hält fest, dass dem Bundesamt für Sozialversicherungen nicht der Vorwurf gemacht werden könne, im Sommer dieses Jahrs zu langsam agiert und informiert zu haben, da der Aufarbeitungsprozess zeitintensiv gewesen sei. Umgekehrt könne auch nicht von einer voreiligen Kommunikation die Rede sein. Die Korrektur der AHV-Prognosen sei unter Zeitdruck erfolgt, da der Bundesrat am 14. August 2024 die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente habe beschliessen müssen.
Das Departement von Bundesrätin Baume-Schneider kündigte «eine eingehende Analyse der Ergebnisse» an. In diesem Zusammenhang würden auch Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingung und Vermeidung vergleichbarer Vorkommnisse geprüft; dies betreffe insbesondere die Qualitätskontrolle, die Prozessabläufe und den Wissenstransfer. Bevor der Bericht veröffentlicht werde, müssten die im Dokument erwähnten Personen ihr rechtliches Gehör wahrnehmen können. Die Veröffentlichung des Berichts ist demnach für Anfang 2025 vorgesehen. (sda)