Revision des Familienzulagengesetzes ab 1. 8. in Kraft
Das ist neu: Die Altersgrenze für den Bezug von Ausbildungszulagen wird gesenkt, arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, erhalten Anrecht auf Familienzulagen, und es wird eine gesetzliche Grundlage für Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen.