Der Bundesrat beschliesst nationale Gleichstellungsstrategie
Der Bundesrat hat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, mit der die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden soll.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) beantragt für die ersten sechs von der geplanten Rentenaltererhöhung betroffenen Jahrgänge von Frauen einen abgestuften Rentenzuschlag. Dieser soll 150 Franken pro Monat betragen bis zu einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von 57'360 Franken. Bei einem höheren Einkommen bis zu 71'700 Franken soll der Zuschlag 100 Franken betragen, und 50 Franken bei höheren Einkommen.
Dieses Modell sei grosszügiger, fairer und auf Frauen mit tiefen Einkommen besser zugeschnitten, argumentiert die Mehrheit der Kommission. Gemäss den am Freitag publizierten Dokumenten der Parlamentsdienste entspricht das Modell der SGK-N einem Kompensationsvolumen von 40 Prozent, während jenes des Bundesrats 33 Prozent und jenes des Ständerates 22 Prozent erreicht. Bundesrat und Ständerat wollen die ersten neun Jahrgänge bei den Ausgleichsmassnahmen berücksichtigen, dafür mit weniger hohen Zuschlägen. Einig sind sich Nationalratskommission und Ständerat beim Grundsatz, das Referenzalter für Frauen in vier Schritten auf 65 Jahre anzuheben. In der SGK-N fand dieser Vorschlag mit 17 zu 8 Stimmen eine deutliche Mehrheit.
Mit der AHV-Reform (AHV 21) soll die erste Säule saniert werden. Wegen des demografischen Wandels zeichnet sich seit längerem ein grosses Finanzierungsloch ab. Die Vorlage zielt auf eine Stabilisierung des Sozialwerks ab. Frühere Reformen waren an der Urne gescheitert - unter anderem wegen des Widerstands gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters. (sda)
Der Bundesrat hat die Gleichstellungsstrategie 2030 verabschiedet, mit der die Gleichstellung von Männern und Frauen gefördert werden soll.
Frauen und Männer müssen vor dem Gesetz gleichgestellt sein. Bis heute ist dieses verfassungsmässige Ziel noch nicht erreicht. Meist werden Frauen aufgrund des Geschlechts benachteiligt, doch auch Männer werden diskriminiert. Dies hat ein Urteil des EMGH im Zusammenhang mit der Witwerrente festgestellt.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch