Im UVG kennen wir umfangreiche Koordinationsregeln mit anderen Sozialversicherungen. Dabei werden Leistungen ausschliesslich erbracht oder mit anderen Leistungen kumuliert. Bei Kumulation wird die Überentschädigungsgrenze angewendet.
Im Zusammenhang mit Leistungen der Unfallversicherung (UV) gibt es Einiges zu koordinieren. Die Koordination stellt sicher, dass die Leistungen erbracht und bezahlt werden, aber nicht doppelt und dreifach. Es wird zwischen Sachleistungen (Heilbehandlung, Hilfsmittel) und Geldleistungen (Renten, Taggelder) unterschieden. Schliesslich wird eine Überentschädigung durch die Kumulation von Leistungen mehrerer Versicherungsträger durch eine Kürzung verhindert. Die Grafik 1 gibt eine Übersicht über die Koordinationsregeln, die ...