Mehr als zwei Jahre arbeitslos und über sechzig Jahre alt, das sind keine guten Voraussetzungen, um wieder eine Stelle zu finden. Das haben auch Parlament und Volk so gesehen und einer Überbrückungsleistung zugestimmt. Die Voraussetzungen dafür und was es in den anderen Sozialversicherungen zu beachten gilt.
Der alleinstehende Jean Besser bezog seit Anfang November 2018 Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV). Ende Juli 2021 wird er nun ausgesteuert. Er wurde im Mai 2021 sechzig Jahre alt und hatte, mit Ausnahme von ein paar kurzfristigen Arbeitsverhältnissen, im Arbeitsmarkt nicht mehr Fuss fassen können. Auf welche Leistungen der Sozialversicherungen hat er noch Anspruch und worauf muss er achten?
Coronavirus und Arbeitslosenentschädigung
Dank der Massnahmen im Bereich der ...