Damit sowohl die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgerechnet als auch die Steuern richtig veranlagt werden, müssen Arbeitgebende sowohl die Lohnabrechnung wie auch den Lohnausweis gewissenhaft und fehlerfrei erstellen. Dieser Artikel nimmt ausgewählte Stolpersteine auf und gibt Hinweise, wie diesen zu begegnen ist.
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmenden mit jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung auszustellen (Art. 323b Abs. 1 OR). Die Lohnabrechnung ist eine transparente Darstellung des vereinbarten Lohns. Sie weist die gesetzlichen oder vertraglichen Zulagen und Abzüge aus und zeigt die Herleitung zum auszuzahlenden Nettolohn detailliert auf.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, einmal jährlich einen Lohnausweis zur Deklaration sämtlicher Leistungen und geldwerten Vorteile auszustellen, die dem ...