Nachträglicher Einkauf in Säule 3a ab 2025
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in die 3. Säule eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Der Bundesrat hat die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen.