Mutterschaft und Parlamentsarbeit werden besser vereinbar

Donnerstag, 14. September 2023
In der Schweiz können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub bald ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat für eine entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes ausgesprochen.

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.

Sitzungsteilnahme wird nicht mehr als Erwerbstätigkeit gewertet

Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Die Frau verliert also ihre Mutterschaftsentschädigung (MSE) nicht, wenn sie in einem Parlament mitarbeitet. Dieser Änderung des Erwerbsersatzgesetzes stimmte der Nationalrat zu. Der Ständerat hatte schon im Juni zugestimmt. Die geplante Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten. Wegen einer kleinen Differenz geht die Vorlage aber nochmals zurück in den Ständerat.

Differenz bei Stellvertreterlösungen

Noch zu bestimmen ist vom Parlament, ob die neue Regelung unabhängig davon gelten soll, ob in einem Parlament eine Vertreterlösung gilt oder nicht. Der Nationalrat entschied sich auf Antrag seiner vorberatenden Kommission für eine Lösung unabhängig von Stellvertretungen. Der Ständerat verabschiedete einen Text, in dem von Stellvertretungen die Rede ist.

Einig sind sich die beiden Räte, dass Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub nicht nur an Rats-, sondern auch an Kommissionssitzungen sollen teilnehmen können. Sie sollen also nicht nur abstimmen können. (sda)

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