
IV erhält mehr Spielraum bei Hilfe für Kinder mit Geburtsgebrechen
Der Bundesrat baut Hürden für die Unterstützung von Kindern mit Geburtsgebrechen durch die Invalidenversicherung (IV) ab. Künftig kann die IV auch Mittel und Gegenstände für Behandlungen oder Untersuchungen vergüten, die nicht im Leistungskatalog der Krankenversicherung aufgeführt sind.