Nationalrat für obligatorische 2. Säule ab 12548 Franken Lohn

Mittwoch, 08. Dezember 2021
Der Nationalrat hat bei der Erstberatung der Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) erste Pflöcke eingeschlagen. Sparen fürs Alter soll neu mit 20 Jahren beginnen. Die Eintrittsschwelle beim Jahresverdienst für die BVG-Pflicht wird halbiert.

Kernstücke der Vorlage sind die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 auf 6% sowie die Anpassung der Bestimmungen an die Arbeitsformen der Gegenwart, was insbesondere den Frauen, Tieflohn- und Teilzeitarbeitenden zugutekommen soll. In der Detailberatung am Dienstag folgte der Rat stets der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Dieser geht das von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelte Kompromiss-Modell zu weit, weil es die Leistungen leicht ausbauen will.

Demnach soll die unbestrittene Senkung des Umwandlungssatzes mit einem Rentenzuschlag für alle Neurentner kompensiert werden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission bekämpft dieses «Giesskannenprinzip» mit einem Vorschlag, der lediglich gezielt einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen einen Rentenzuschlag auszahlen will. Obligatorisch versichert sein soll gemäss ersten inhaltlichen Beschlüssen des Nationalrats neu, wer im Jahr mindestens 12548 Franken verdient. Gemäss geltendem Gesetz liegt diese Schwelle bei 21510 Franken.

Koordinationsabzug halbiert

Beim koordinierten Lohn sprach sich die grosse Kammer mit 152 zu 42 Stimmen für eine Halbierung des Abzugs aus. Neu liegt die Versicherungsspanne zwischen 12443 und 85320 Franken Jahreseinkommen, statt zwischen 25095 und 86040 CHF. Ein Minderheitsantrag der Grünliberalen, der den Koordinationsabzug ganz streichen wollte, scheiterte klar. Ebenso beschloss der Rat eine Glättung der Sparbeiträge respektive Altersgutschriften. Wer zwischen 20 und 44 Jahre alt ist, dem sollen neu 9% des koordinierten Lohns abgezogen werden. Heute sind es 7% für Arbeitnehmende im Alter von 25 bis 34 Jahren und 10% für die 35- bis 44-Jährigen. Ab 45 Jahren bis zur ordentlichen Pension sollen es neu noch 14 statt 18% sein. Heute liegen die Sparabzüge bei 15% (45 bis 54) respektive 18% (55 bis Rentenalter). Dafür senkte der Rat das Eintrittsalter für die BVG-Pflicht von heute 25 auf neu 20 Jahre. (sda)

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