Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 97 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Sie folgte damit dem Antrag einer knappen Mehrheit ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Das Geschäft geht an den Ständerat.
Drohende Belastung der AHV
Gegen die zusätzliche Rentenerhöhung stellten sich neben FDP und SVP auch die Grünliberalen. Die AHV sei heute schon finanziell belastet, begründete Kommissionssprecher Philippe Nantermod (FDP/VS) die Haltung der Kommissionsmehrheit. Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur Hälfte auf der Teuerung und zur Hälfte auf der Lohnentwicklung.
Es gehe um einen Ausgleich der Teuerung für die Ärmsten im Land, widersprach Christian Lohr (Mitte). Man müsse jenen helfen, die sich nicht selbst gegen die aktuelle Entwicklung wehren könnten. Lohr räumte aber ein, über die Finanzierung des Vorhabens müsse zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden. Die zusätzliche Rentenerhöhung kostet insgesamt 418 Mio. Franken für die Jahre 2023 und 2024. Die Mehrkosten sollen nach dem Willen des Bundesrats ausnahmsweise nicht durch den Bund mitfinanziert werden.
Im Herbst gab es noch ein Ja
Noch im September 2022 hatte eine Fraktionsmotion der Mitte für den vollen Teuerungsausgleich im Nationalrat eine knappe Mehrheit gefunden. Damals setze sich eine Allianz von SP, Grünen und Mitte-Partei durch - während es auf der Gegnerseite Abwesenheiten gab. Wenige Tage später hiess auch der Ständerat zwei inhaltlich gleichlautende Vorstösse gut. In der Wintersession stimmte er zudem der Motion aus dem Nationalrat zu und bekräftigte damit seine Haltung.
Die kleine Kammer wird sich am Donnerstag ein drittes Mal mit dem Thema befassen. Dann steht dort die Beratung der Umsetzungsvorlage des Bundesrats auf dem Programm. Anders als im Nationalrat haben im Ständerat SP, Grüne und Mitte-Partei zusammen eine Mehrheit.
Lehnen beide Räte ein Eintreten ab oder tut dies ein Rat zweimal, ist die Vorlage vom Tisch. (sda)