Vorläufige Anwendung des neuen Sozialversicherungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich ab dem 1.11.2021
Das neue Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird ab dem 1. November 2021 vorläufig angewendet. Es koordiniert die Sozialversicherungssysteme der beiden Vertragsstaaten, nachdem das Freizügigkeitsabkommen CH-EU infolge des Brexit nicht mehr anwendbar ist.