Mehr Kinder oder Reformen?
Die AHV braucht dringend eine Reform, um ins finanzielle Gleichgewicht zu kommen. Ein Bericht der UBS zeigt, dass eine massiv höhere Geburtenrate zum selben Ergebnis führen könnte.
Gemäss Motionstext soll die Abschaffung der Alterskinderrenten in der AHV und der beruflichen Vorsorge mit einer gleichzeitigen Erhöhung der Ergänzungsleistungen für Eltern mit Unterhaltspflichten einhergehen. Zudem sollen Hinterlassenenrenten - auch Waisenrenten genannt - und Kinderrenten bei Invalidität sowie deren weitere Auszahlung im AHV-Alter nicht angetastet werden. Bereits laufende Alterskinderrenten sind nach Meinung der Mehrheit zudem bis zum Ende der Anspruchsvoraussetzungen weiter auszurichten. Für diese sei aber die Transparenz über die Auszahlungen und die Prävention für allfälligen Missbrauch zu verbessern.
Der Entscheid im Nationalrat fiel mit 117 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Eine Minderheit aus SP und Grünen stellte sich wie in der Kommission erfolglos gegen den Vorstoss. Dieser geht nun an den Ständerat.
Andri Silberschmidt (FDP), Sprecher der SGK des Nationalrats, von der die Motion stammt, sprach von einer «Modernisierung des Systems». Die heutige Alterskinderrente bevorzuge Eltern, die eine volle AHV-Rente erhielten, also Personen, die genug Geld hätten. Diese sollten keine Zusatzrente mehr erhalten. Dagegen sollen nach Ansicht der Mehrheit tiefe Einkommen stärker als heute entlastet werden. Konkret sollen die Ergänzungsleistungen für diese Personengruppe erhöht werden.
Der Vorstoss solle «gezielt Diskriminierungen beseitigen», wie es in der schriftlichen Begründung heisst. Änderungen seien «mit Blick auf die ökonomische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit für alle Generationen» angezeigt.
Manuela Weichelt (Grüne) bekämpfte im Namen einer Kommissionsminderheit die Motion: «Wenn wir die AHV-Kinderrente streichen, streichen wir jungen Leuten das Geld für ihre Ausbildung.» Bereits heute sei jedes siebte Kind von Armut betroffen. Der Vorstoss sei nichts als «eine nicht durchdachte Ideologie auf dem Buckel der Kinder». Laut Weichelt steigt die Zahl der Frauen im Rentenalter mit Kindern in Ausbildung laufend. Mit Annahme der Motion würden mehr Personen in die Ergänzungsleistungen gedrängt. Das bedeute auch ein administrativer Mehraufwand für die Kantone.
Die Kosten für die Kinderrenten sind in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen und betragen allein in der AHV jährlich mehr als 230 Mio. Franken. Die Abschaffung der Kinderrente ist kein neues Anliegen, scheiterte bisher aber im Parlament.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider gab zu bedenken, dass auch der Bundesrat in den vergangenen Jahren mehrmals die Aufhebung der Kinderrenten geprüft habe. Er sei jedoch jeweils zum Schluss gelangt, dass die Abschaffung der Kinderrenten insbesondere wegen der Chancengleichheit der Kinder nicht gerechtfertigt sei. Im Hinblick auf die nächste AHV-Reform werde die Frage aber erneut geprüft. (sda)
Die Kinderrente ist ein Zusatz zur Altersrente für Versicherte, die Kinder bis 18 Jahre oder - falls sie eine Ausbildung absolvieren - 25 Jahre unterhalten. Die AHV-Kinderrente beträgt maximal 40% der eigenen Altersrente. Erwerbstätige Eltern erhalten pro Kind monatlich 200 bis 300 Franken. Pensionäre bekommen im Monat eine Kinderrente von 478 bis 956 Franken.
Die AHV braucht dringend eine Reform, um ins finanzielle Gleichgewicht zu kommen. Ein Bericht der UBS zeigt, dass eine massiv höhere Geburtenrate zum selben Ergebnis führen könnte.
Die Mindestbeiträge der Familienzulagen sollen um 50 Franken erhöht werden. Die Kantone sollen künftig mindestens 250 Franken an Kinderzulagen und 300 Franken an Ausbildungszulagen gewähren.
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