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Nationalrat will Anpassungen bei Berechnung des Invaliditätsgrads

Freitag, 03. Juni 2022
Bei der Berechnung des Invaliditätsgrads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) angenommen.

Stimmt auch der Ständerat dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat bis zum 30. Juni 2023 seine IV-Bemessungsgrundlage präzisieren. Gemäss Motionstext soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auch bei Hilfstätigkeiten auf tiefstem Kompetenzniveau gewisse Arbeiten nicht ausführen können und dass das Lohnniveau auch bei ihnen zumutbaren Tätigkeiten tiefer ist als bei gesunden Personen.

Tabellen spiegeln Lohnniveau von gesunden Personen

Die heute massgebenden Tabellen basieren laut der SGK-N hauptsächlich auf Löhnen von gesunden Personen. Bei Hilfstätigkeiten auf niedrigster Kompetenzstufe beinhalteten sie hohe Löhne aus der Baubranche mit körperlich schweren Tätigkeiten und aus der qualifizierten Dienstleistungsbranche. Dadurch widerspiegelten sie das Lohnniveau von gesundheitlich Beeinträchtigten nur sehr unzureichend.

Der Bundesrat ist zwar bereit, das Anliegen aufzunehmen, bezeichnet aber den Zeitplan als unrealistisch. Eine Verordnungsanpassung per 1. Juli 2023 sei nicht möglich - unter anderem, weil zuerst evaluiert werden müsse, wie praxistauglich und dauerhaft die vorgeschlagene Lösung sei. Die Regierung ist nach eigenen Angaben bereits an der Arbeit. Eine allfällige Verordnungsänderung kann demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Die Motion geht nun an den Ständerat. (sda)

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