Nationalrat will keine schweizerische Depotbank für Ausgleichsfonds

Freitag, 14. März 2025
Die Ausgleichsfonds von AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung sollen nicht zwingend von einer Schweizer Bank administriert werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner zuständigen Kommission abgelehnt.

Im vergangenen Jahr vergab Compenswiss die globale Administration der Gelder an die US-amerikanische State Street Bank International GmbH; zuvor hatte die UBS das Mandat ausgeübt. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats forderte vor diesem Hintergrund mit einer Motion, das Mandat wieder in der Schweiz zu vergeben. Doch der Nationalrat sagte Nein zum Vorstoss. Dieser ist damit erledigt.

Niederlassung in Zürich unterliegt Schweizer Recht

Eine Mehrheit von SP, FDP, Grünen und GLP stellte sich wie der Bundesrat erfolgreich gegen die Kommissionsmotion. Die Wahl der Depotbank liege in der Kompetenz von Compenswiss, sagte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider. Das Mandat unterliege Schweizer Recht und werde über die Zweigniederlassung in Zürich ausgeübt. Diese unterstehe der Finanzmarktaufsicht Finma. Die Bundesrätin warnte zudem vor negativen Folgen für den Finanzplatz, sollte das Mandat vorzeitig gekündigt werden.

Auch Compenswiss selbst hatte im Vorfeld der Ratsdebatte vor einer Einmischung der Politik gewarnt. Müsse das Mandat einer bestimmten Bank übertragen werden, stelle sich die Frage der Verantwortung, sagte Verwaltungsratspräsident Manuel Leuthold im Februar. Das Mandat sei sei im Interesse der Sozialwerke und deren Versicherten vergeben worden.

Die State Street Bank verwaltet zwar keine Vermögen der Versicherungen. Doch Thomas Matter (SVP) gab im Namen WAK zu bedenken, dass das Institut allfällige Weisungen der USA, die sich zuungunsten der Schweiz auswirkten, befolgen müssten. Dieses Risiko würde sich mit einer Schweizer Bank minimieren. (sda)

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