Nationalrat will vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten

Donnerstag, 22. September 2022
AHV-Rentnerinnen und -Rentner sollen nach dem Willen des Nationalrats im kommenden Jahr den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Zudem soll der Bund seinen Beitrag an die Prämienverbilligungen für 2023 vorübergehend um 30% erhöhen.

Der Nationalrat hat zwei entsprechende Motionen von SP und Mitte angenommen. Die beiden Fraktionen spannten in der ausserordentlichen Debatte des Nationalrats zum Thema Kaufkraft zusammen und hatten sich im Vorfeld abgestimmt.

Teuerungsausgleich auch bei Ergänzungsleistungen

Die Mitte-Fraktion fordert in einer Motion die Anpassung der AHV- und IV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise spätestens bis Anfang 2023. Zudem soll der Bundesrat dem Parlament ein Konzept dazu vorlegen, wie die Renten bei einer Teuerung von mehr als 2% künftig regelmässig angepasst werden können. Der Rat hiess den Vorstoss mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Er geht an den Ständerat.

Die SP will den Bundesrat beauftragen, in einem zeitlich auf ein Jahr befristeten dringlichen Bundesbeschluss den Bundesbeitrag an die individuelle Prämienverbilligung um 30% zu erhöhen. Die zusätzlichen Gelder sollen die Kantone erhalten, sofern sie ihren eigenen Beitrag nicht reduzieren. Der Motion der Sozialdemokraten nahm der Nationalrat mit 97 zu 95 Stimmen bei zwei Enthaltungen an. Auch mit diesem Vorstoss muss sich nun der Ständerat befassen.

Bundesrat will an Schwellenwert von 4% festhalten

Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung. Die Teuerung sei im Vergleich zu anderen europäischen Staaten relativ moderat. Bei den Renten sei es sinnvoll, am Schwellenwert von 4% Inflation für ausserordentliche Massnahmen festzuhalten. Und die soziale Absicherung im Zusammenhang mit den Krankenkassenprämien sei in erster Linie Aufgabe der Kantone. Dem Bund fehle dazu der finanzielle Spielraum. (sda)

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