Die grosse Kammer hat Ja gesagt zu einer Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP). Seit zwölf Jahren werden Kosten von alternativmedizinischen Leistungen durch die Krankenkassen-Grundversicherung übernommen.
Wirksamkeit nicht nachgewiesen
Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass die Wirksamkeit zahlreicher Methoden der Akupunktur, der anthroposophische Medizin, der Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin, der klassische Homöopathie und der Phytotherapie wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden könne, begründet Nantermod seinen Vorstoss. Es lasse sich schwer rechtfertigen, dass alle Versicherten gezwungen würden, Leistungen mitzufinanzieren, die im Wesentlichen auf der inneren Überzeugung einiger Ärztinnen und Ärzte und einiger Versicherten beruhten, nicht aber auf objektiven wissenschaftlichen Daten. Deshalb solle eine Wahlfreiheit gelten.
Wahlmöglichkeit nicht solidarisch
Der Bundesrat beantragt den Vorstoss zur Ablehnung. Aus seiner Sicht widerspricht eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. «Wahlleistungen wären nicht mehr obligatorisch und nicht mehr solidarisch durch alle getragen», schreibt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme. Auch wäre die Schaffung einer Wahlmöglichkeit laut dem Bundesrat «technisch äusserst komplex». Auch wäre sie angesichts des Kostenrahmens von rund jährlich 18 Mio. Franken der von der OKP übernommenen komplementärmedizinischen Leistungen nicht verhältnismässig.
Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Befürwortet die kleine Kammer die Motion ebenfalls, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorlegen, wonach die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) optional ist. (sda)