Erfolgsaussichten von Umschulungen stärker berücksichtigen
Umschulungen mithilfe der Invalidenversicherung (IV) sollten zum Ziel haben, dass die IV keine Rente ausrichten muss. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt, Erfolgsaussichten von Umschulungen bewusster zu berücksichtigen.