BVG

Nationalratskommission bleibt bei BVG-Reform dicht am bundesrätlichen Vorschlag

Dienstag, 29. Juni 2021
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat die BVG-Reform in einer ersten Lesung durchberaten. Sie blieb mit ihren provisorischen Beschlüssen mehrheitlich nahe beim Kompromiss der Sozialpartner und damit beim Entwurf des Bundesrats. Über ihre definitiven Anträge wird die Kommission nach der Sommerpause beschliessen.

Nachdem die SGK im Februar 2021 einstimmig auf die BVG-Reform eingetreten war, nahm sie die zugunsten der Stabilisierung der AHV aufgeschobene Detailberatung auf. Im Zentrum steht die Frage, wie die Renten angesichts der gestiegenen Lebenserwartung und der anhaltend tiefen Zinssätze garantiert und die veränderten Erwerbskarrieren besser berücksichtigt werden können. Da das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente, die letztlich die Rente bestimmen, komplex ist, führte die Kommission eine erste Lesung durch und fasste erst provisorische Beschlüsse. Mehrheitlich sprach sie sich dabei für folgende Eckwerte aus:

  • Versichert sind wie bisher Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 21510 Franken (Eintrittsschwelle). Die Pflicht soll neu auch für Angestellte gelten, welche nur mit mehreren Jobs auf 21510 Franken kommen.
  • Der Mindestumwandlungssatz soll von 6.8 auf 6% sinken. Pro 100000 Franken Altersguthaben sinkt damit die Rente von 6800 Franken auf 6000 Franken. Zum Ausgleich soll ein Rentenzuschlag ausgerichtet werden, der mit zusätzlich 0.5 Lohnprozent solidarisch finanziert wird. Für die ersten fünf Jahrgänge, die vom tieferen Mindestumwandlungssatz betroffen sind, soll der Zuschlag 200 Franken pro Monat betragen, für die nächsten fünf Jahrgänge 150 Franken und für weitere fünf Jahrgänge 100 Franken. Für spätere Jahrgänge soll der Bundesrat den Rentenzuschlag je nach vorhandenen Mitteln bestimmen.
  • Das Sparen fürs Alter soll gestärkt werden. Es soll bereits mit 21 statt 25 Jahren beginnen. Zudem soll der Koordinationsabzug halbiert und die Pensionskassenbeiträge somit auf einem grösseren Teil des Lohns erhoben werden, nämlich auf dem Teil zwischen 12548 und 86040 Franken. Die Pensionskassenbeiträge (Altersgutschriften) sollen für 21- bis 44-jährige Angestellte 9% des koordinierten Lohns betragen, für über 45-Jährige 14%.

Die Kommission will zudem die Möglichkeiten der freiwilligen Vorsorge erweitern. So sollen auch junge Angestellte, deren Lohn sich um bis zu zwei Drittel reduziert, den bisherigen Lohn weiter versichern können. Zudem sollen die Beiträge an die 3. Säule erhöht werden. Auch Personen in häufig wechselnden und befristeten Arbeitsverhältnissen sollen eine berufliche Vorsorge aufbauen können.

Die Kommission beauftragte die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung im August die Kohärenz und die finanziellen Auswirkungen dieser und anderer provisorisch gefasster Beschlüsse, zu denen zahlreiche Minderheitsanträge eingereicht wurden, zu prüfen. Sobald diese Gesamtschau vorliegt, wird die Kommission in einer zweiten Lesung über die definitiven Anträge an den Nationalrat beschliessen.

Mit einem Postulat will die Kommission den Bundesrat beauftragen, die vor zehn Jahren in Kraft getretene Strukturreform BVG von unabhängigen Experten evaluieren zu lassen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen.

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