Anfang März beschlossen Volk und Stände mit grosser Mehrheit, eine 13. AHV-Rente einzuführen. Der Initiativtext lässt offen, wie das Anliegen finanziert werden soll. Der Bundesrat legte nach der Abstimmung zwei Varianten vor: eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes sah der Bundesrat zudem vor, den Bundesbeitrag an die AHV ab dem 1. Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten AHV-Reform von derzeit 20.2 auf 18.7% zu senken.
Keine voreiligen Schritte
Von alledem will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats nichts wissen. Mit 13 zu 12 Stimmen sprach sie sich gegen die separate Finanzierungsvorlage aus. Stattdessen solle die Finanzierung erst im Rahmen der nächsten grossen AHV-Reform festgelegt werden. Die Kommission verabschiedete eine entsprechende Empfehlung den Bundesrat. Die Mehrheit pocht auf «einen umfassenden und ausgereiften Ansatz», um sicherzustellen, dass die AHV und ihre Finanzierung für das nächste Jahrzehnt gesichert werden könne. Der Bundesbeitrag an die AHV solle nicht voreilig gesenkt werden.
Der Bundesrat ist derzeit daran, eine Vernehmlassungsvorlage zur Finanzierung der 13. AHV-Rente zu erarbeiten. Sicher ist, dass die Zusatzrente ab 2026 ausgezahlt wird. Kosten wird das im Jahr der Einführung 4.2 Mrd. Franken. Fünf Jahre später dürften es dann rund 5 Milliarden sein, wegen der wachsenden Zahl von Pensionierten.
Nun auch 13. IV-Rente gefordert
An der gleichen Sitzung beschloss die SGK eine Initiative zur Einführung einer 13. IV-Rente - dies mit der Absicht, jegliche Diskriminierung in der 1. Säule zu vermeiden, wie es hiess. So sollen neben den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern auch IV-Bezügerinnen und -Bezüger einen «Dreizehnten» erhalten. Wie bei der AHV soll auch der jährliche Zuschlag bei der IV weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen, wie dem Initiativtext zu entnehmen ist. Die Finanzierung der zusätzlichen IV-Rente habe zudem analog und im Gleichschritt mit der Umsetzungsvorlage zur angenommenen Volksinitiative zur 13. AHV-Rente zu erfolgen.
Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten sind identisch. Bundesrat und Parlament haben sich in der Vergangenheit immer bemüht, die Systeme gemeinsam weiterzuentwickeln. In beiden Systemen soll mit den Renten die Existenz gesichert werden, wie es in der Bundesverfassung heisst. Nach Ansicht einer Kommissionsmehrheit sind auch Personen mit Invalidenrenten weit davon entfernt. Es gebe sogar deutlich mehr Personen in bescheidenen Verhältnissen im Vergleich zur AHV. Deshalb sei es folgerichtig, dass neben den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13-mal ausbezahlt würden. Es gehe «um die Gleichbehandlung sowie eine kohärente und einheitliche Entwicklung in der ersten Säule». (sda)