Schweizer Witwerrente kommt vor die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird sich mit dem Fall eines Schweizer Witwers befassen, der seit Erreichen der Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter keinen Anspruch mehr auf eine Witwerrente hat. Das Gesuch um Behandlung stellte die Schweizer Regierung.